Schutzzonen

Unser Fluggelände am Kandel ist eng mit dem Schutz der Natur verbunden, deshalb gibt es wichtige Schutzzonen zu beachten!

Schutzzone Wanderfalke

Kein Einflug vom 15. Februar bis 30. Juni!

In unserem Fluggebiet nisten am kleinen Kandelfelsen unterhalb der Thomashütte Wanderfalken. Bei Flügen auf der Südseite können wir den Brutstätten sehr nahe kommen. Insbesondere während der Brut- und Aufzuchtszeit von Mitte März bis Anfang Juni reagieren die Wanderfalken sehr sensibel auf unmittelbare Störungen.

Um solche Störungen durch Drachen- und Gleitschirmflieger auszuschließen, ist eine Schutzzone eingerichtet, die im Zeitraum 15. Februar bis 30. Juni aktiv ist. Die Schutzzone darf in diesem Zeitraum nicht durchflogen und nur mit einer Mindestflughöhe von 1100m MSL überflogen werden.

Die Schutzzone liegt in einem thermischen Areal der Kandelsüdflanken und auf der typischen Flugroute bei einem Start auf Süd, deshalb ist es wichtig, sich unbedingt vor einem Flug damit vertraut zu machen, siehe Karte.

Wanderfalken Schutzzone in Google Earth [KMZ]
Im OpenAir Format fürs GPS [TXT]

Schutzzone Offenlandflächen

Keine Toplandungen auf den Wiesen des Kandelhöhenrückens!

Die Offenlandflächen auf dem Kandelhöhenrücken sind ein geschützter Lebensraum. Nicht nur das Hochmoor genießt besonderen Schutz, sondern auch Vögel wie Bodenbrüter oder besondere Pflanzen wie der Borstgrasrasen und Wildpflanzen der subalpinen Flora. Deshalb ist es unsere Aufgabe, sensibel mit diesen Lebensraum umzugehen und die Vereinbarungen einzuhalten, die zum Schutz der Offenlandflächen dienen.

Strikt verboten sind deshalb Landungen auf den gesamten Freiflächen des Kandelhöhenrückens rund um den Startplatz West, den Kandel-Gipfel bis hin zu dem großen Parkplatz hinter dem Startplatz Süd, siehe Karte.

Toplandungen sind ausdrücklich nur auf dem oberen Südstartplatz erlaubt!

Schutzzone Auerhuhn

Mindestüberflughöhe von 150m AGL beachten!

Im östlichen Kandelgebiet gibt es eine Auerhuhn Schutzzone.

In Europa besiedelt das Auerhuhn heute gemäßigte Zonen oberhalb von 1000 Metern MSL. Sein Schutz hat einen besonderen Stellenwert, da das Auerhuhn vom Aussterben bedroht ist. Während der Brut- und Aufzuchtszeit von Ende April bis Ende September hält es sich im lichten Wald und auf Freiflächen auf. Um die Tiere nicht durch den Überflug von Drachen und Gleitschirmen zu stören, gibt es im östlichen Kandelgebiet eine Schutzzone.

Das Auerhuhn ist besonders scheu und stellt große Anforderungen an seine Umgebung. Daher sollte eine Mindestüberflughöhe von 150m AGL in diesem Bereich unbedingt beachtet werden, siehe Karte.

Bei Missachtung der Schutzzonen kann ein Flugverbot ausgesprochen werden!

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