Süd-Startplatz Kandel
Fliegen im Einklang mit Natur und Umwelt.
Startberechtigung
– Eine Einweisung beim Erstflug ist erforderlich.
– B-Lizenz für alle Vereinsmitglieder
– B-Lizenz für alle Gäste
– oder eine vergleichbare Lizenz / IPPI Card 5
Liebe Pilotin, lieber Pilot!
Herzlich willkommen in den Fluggebieten des DGFC-Südschwarzwald e.V. !
Schön, dass Du da bist!
Sei unser Gast und erlebe tolle Flüge bei uns! Dazu benötigst Du eine Tagesmitgliedschaft beim DGFC-Südschwarzwald e.V. . Mit dieser kannst Du das Gelände wie die regulären Vereinsmitglieder und die assoziierten Mitglieder des F.F.V.L nutzen. Wir freuen uns über Dein Interesse und hoffen, dass wir Dir schöne Flüge in unserer Gemeinschaft ermöglichen können.
Allg. Bestimmungen zur Startberechtigung
Mitglieder: aktive Mitglieder des DGFC-Südschwarzwald e.V. mit B-Schein Lizenz
Deutsche Gäste: B- Schein oder vergleichbare Qualifikation zur Überlandflugberechtigung
Ausländische Gäste: IPPI-Card – Kategorie 5 als Nachweis einer entsprechenden Pilotenlizenz des Heimatlandes
Haftpflicht/Einweisung: Eine Gleitschirmhaftpflichtversicherung und eine einmalige Einweisung werden vorausgesetzt.
Bitte gültige Tagesmitgliedschaft erwerben*:
Franz. Pilot*innen, die Mitglied im franz. Verband (F.F.V.L) sind, benötigen als assoziierte Mitglieder keine Tagesmitgliedschaft.
Mehr Infos zu unseren Zahlungsmitteln findest du auf der Home unter:
Eckdaten | Oberer Startplatz Süd – Gummenhütte Kandel
Startplatz: 1150 Meter
Landeplatz: 380 Meter
Höhenunterschied: 770 Meter
Startrichtung: S / SW
Schwierigkeit: schwer
Geländebeschaffenheit: Flacher Wiesenstart, geeignet für Drachen und Gleitschirme
Streckenflug: Ja
Hike and Fly: Ja
Drachen: Ja
Seilbahn: Nein
Koordinaten: N 48°03’24.63″ E 8°00’47.12″
Wind-Infos
Windlage zum Startplatz Süd
Der Flugweg verläuft durch eine Waldschneise. Beträgt die Windgeschwindigkeit mehr als 10 km/h, muss im Bereich des Abfluges bis zum Ende der Schneise mit deutlichen Turbulenzen gerechnet werden.
Diese können bei Windgeschwindigkeiten oberhalb von 20 km/h so stark sein, dass auch geübte Pilot*innen diese nicht mehr meistern können. Insbesondere bei stark böigem Wind darf nicht gestartet werden. Dieser Startplatz ist für Anfänger*innen nicht geeignet und benötigt einen B-Schein.
Anfahrt
Mit dem Auto über die L186 entweder von Waldkirch oder vom Glottertal bzw. St. Peter kommend. Mit den Öffentlichen Verkehrsbetrieben übers Glottertal oder St. Peter (Haltestelle Kandel Rasthaus, Waldkirch – RVF Linie 7205).
Parkmöglichkeit beim Landeplatz Süd begrenzt
Die Parkmöglichkeiten am Landeplatz Glottertal sind begrenzt. sie befinden sich ausschließlich auf der rechten Seite in Verlängerung des kleinen Rundhäuschen. Bitte stellt euer Fahrzeug am Schwimmbad ab, sollte der kleine Parkplatz schon besetzt sein.
Tandem fliegen am Kandel
Kommerzielle Tandemflüge sind den Mitgliedern des DGFC-Südschwarzwald e.V. vorbehalten. Tandem-Gastpilot*innen ist es untersagt, kommerzielle Tandemflüge durchzuführen. Tandem-Gastpilot*innen können nicht-kommerzielle Tandemflüge im Rahmen einer Tagesmitgliedschaft nur dann durchführen, sofern sie über die entsprechende Lizenz und den vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügen. Die Tandem-Pilot*innen sind verpflichtet sich selbst und den/die Passagier*in in die Tandemstartliste einzutragen.
Schutzzone – Wanderfalke
Kein Einflug vom 15. Februar bis 30. Juni!
In unserem Fluggebiet nisten am kleinen Kandelfelsen unterhalb der Thomashütte Wanderfalken. Bei Flügen auf der Südseite können wir den Brutstätten sehr nahe kommen. Insbesondere während der Brut- und Aufzuchtszeit von Mitte März bis Anfang Juni reagieren die Wanderfalken sehr sensibel auf unmittelbare Störungen.
Um solche Störungen durch Drachen- und Gleitschirmflieger auszuschließen, ist eine Schutzzone eingerichtet, die im Zeitraum 15. Februar bis 30. Juni aktiv ist. Die Schutzzone darf in diesem Zeitraum nicht durchflogen und nur mit einer Mindestflughöhe von 1100m MSL üblerflogen werden.
Die Schutzzone liegt in einem thermischen Areal der Kandelsüdflanken und auf der typischen Flugroute bei einem Start auf Süd, deshalb ist es wichtig, sich unbedingt vor einem Flug damit vertraut zu machen, siehe Karte.
Wanderfalken Schutzzone in Google Earth [KMZ]
Im OpenAir Format fürs GPS [TXT]
Schutzzone Offenlandflächen
Keine Toplandungen auf den Wiesen des Kandelhöhenrückens!
Die Offenlandflächen auf dem Kandelhöhenrücken sind ein geschützter Lebensraum. Nicht nur das Hochmoor genießt besonderen Schutz, sondern auch Vögel wie Bodenbrüter oder besondere Pflanzen wie der Borstgrasrasen und Wildpflanzen der subalpinen Flora. Deshalb ist es unsere Aufgabe, sensibel mit diesen Lebensraum umzugehen und die Vereinbarungen einzuhalten, die zum Schutz der Offenlandflächen dienen.
Strikt verboten sind deshalb Landungen auf den gesamten Freiflächen des Kandelhöhenrückens rund um den Startplatz West, den Kandel-Gipfel bis hin zu dem großen Parkplatz hinter dem Startplatz Süd, siehe Karte.
Toplandungen sind ausdrücklich nur auf dem oberen Südstartplatz erlaubt!
Schutzzone – Auerhuhn
Mindestüberflughöhe von 150m AGL beachten!
Im östlichen Kandelgebiet gibt es eine Auerhuhn Schutzzone.
In Europa besiedelt das Auerhuhn heute gemäßigte Zonen oberhalb von 1000 Metern MSL. Sein Schutz hat einen besonderen Stellenwert, da das Auerhuhn vom Aussterben bedroht ist. Während der Brut- und Aufzuchtszeit von Ende April bis Ende September hält es sich im lichten Wald und auf Freiflächen auf. Um die Tiere nicht durch den Überflug von Drachen und Gleitschirmen zu stören, gibt es im östlichen Kandelgebiet eine Schutzzone.
Das Auerhuhn ist besonders scheu und stellt große Anforderungen an seine Umgebung. Daher sollte eine Mindestüberflughöhe von 150m AGL in diesem Bereich unbedingt beachtet werden, siehe Karte.
Bei Missachtung der Schutzzonen kann ein Flugverbot ausgesprochen werden!
Kandel Süd
Oberer Startplatz Süd – Gummenhütte Kandel
Schwierigkeitsgrad: Schwer
Für Drachen und Gleitschirme, flache Wiese. Gleitschirm-Pilot*innen benötigen den B-Schein. Drachen-Pilot*innen reicht der A-Schein. Gastpilot*innen müssen eine Tagesmitgliedschaft erwerben und eine Geländeeinweisung durch ein Vereinsmitglied erhalten.
Unterer Startplatz Süd – Gummenhütte Kandel
Schwierigkeitsgrad: Mittel
Nur für Gleitschirme, mittelsteile Waldschneise, Gleitschirm-Pilot*innen benötigen hier den B-Schein. Gastpilot*innen müssen eine Tagesmitgliedschaft erwerben und eine Geländeeinweisung durch ein Vereinsmitglied erhalten.
Lage der Startplätze und Toplande-Areal
Hier mal eine gesamte Übersicht der Lage aller Startplätze am Kandel. Inklusiv der einzigen Toplande-Möglichkeit.
Toplanden am Kandel
Ausschließlich im oberen Bereich des Südstartplatzes zulässig.
Große Bereiche am Kandel unterliegen dem Naturschutz. Der Parkplatz am Kandel ist öffentlicher Verkehrsraum und für Flieger*innen tabu! Damit ist Toplanden ausschließlich im oberen Bereich des Südstartplatzes zulässig. Koordinaten: N 48° 03′ 32″ E 8° 01′ 03″
Achtung: bei Westwind liegt der Toplandebereich im Lee, zusätzlich können die Bäume am Rand des Platzes für Verwirbelungen sorgen. – Unbedingt vorher anschauen!
Außerhalb des Süd-Startplatzes sind alle Toplandungen streng verboten! Unerlaubtes Toplanden zieht ein mehrmonatiges Flugverbot nach sich.
Haupt-Landewiese | Glottertal
Der Hauptlandeplatz im Glottertal befindet sich an der Landstraße nach St. Peter. Der Landeplatz ist nur der grün markierte Bereich zwischen Pferdekoppel, Weg, Stromleitung und rundem Häuschen.
Landungen auf den rot markierten Flächen und neben der Straße sind untersagt. Nach der Flugbetriebsordnung ist ein Mindestabstand von 50 m zur Straße einzuhalten!
Die Pferdekoppeln sind so hoch wie möglich im Rahmen der Landeeinteilung zu überfliegen. Hektische und dynamische Flugmanöver im Bereich der Koppeln sind zu vermeiden. Der Endanflug muss ungewohnt hoch angesetzt werden. Da das Gelände ansteigt (talaufwärts), landet man eher zu kurz als zu weit. Sollte es zu einer Beschädigung eines Weidezaunes kommen, ist der Halter des Hofes unverzüglich zu informieren, damit der Schaden behoben werden kann und keine Tiere entweichen.
Parken ist nur an den markierten Flächen erlaubt. Weitere Parkplätze sind am Schwimmbad Glottertal.
Neben-Landewiesen | Glottertal
Neben dem Hauptlandeplatz gibt es 3 Nebenlandeplätze (grün markiert – können als Notlandeplatz benutzt werden). Wenn auf einem Landeplatz Getreide, Mais o.ä. gepflanzt ist, darf dieser nicht benutzt werden.
Notlandewiesen | Altersbach
Bei Wechsel auf von der Glottertalseite auf die Heimeckseite.
Im Falle, dass der offizielle Landeplatz nicht mehr sicher erreicht werden kann, gibt es noch die nebenstehenden beiden Notlandemöglichkeiten. Sie liegen unmittelbar neben der Straße, die zum Startplatz führt, und sollten ebenfalls vor dem Flug angeschaut werden. Diese sind schwierig anzufliegen und es besteht die Gefahr von deutlichen Turbulenzen verursacht durch den vom Düseneffekt verstärkten Gegenwind.