Tuniberg


  • Ausrichtung: SW / W
  • Starkwindgelände - Soaring
  • Höhenunterschied 80 m
  • Nur "B-Schein"-Inhaber
  • Jahreszeitliche Beschränkungen

 

 

 

Geländeordnung


  1. Die Zufahrt hat über die B 31 und des weiteren ausschließlich auf den vorhandenen Zufahrtswegen zu erfolgen. Verkehrsschilder sind zu beachten.
  2. Die Geländeeigentümer haben zur Bedingung gemacht, dass die Rebzeilen am "Oberen Startplatz" nicht betreten werden dürfen. Die Piloten werden gebeten jeden darauf hinzuweisen.
  3. Der Pilot muss den B-Schein mit Überlandflugberechtigung und Drachen mit Überlandkennzeichnung und einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen können. Die Einweisung erfolgt durch den Geländewart.
  4. Der Tuniberg ist für das Befliegen mit dem Gleitschirm viel zu gefährlich und deswegen verboten.
  5. Die Ausrüstung ( Drachen, Gurtzeug, Rettungsschirm ) muss an sichtbarer Stelle mit einem Gütesiegel versehen sein.
  6. Rettungsschirm ist Pflicht trotz der geringen Flughöhe.
  7. Die Mindestinstrumentierung ist ein Höhenmesser.
  8. Die Anzahl der gleichzeitig fliegenden Piloten darf aus Sicherheitsgründen an der Südkante max. 4, an der Westkante max. 6 nicht überschreiten. Riskante Flugmanöver sind strikt zu vermeiden.
  9. Landungen auf oder knapp neben der B 31 sind wegen der Verunsicherung der Autofahrer zu unterlassen.
  10. Auf die vorhandene Bepflanzung des Lande- und Startplatzes ist Rücksicht zu nehmen um mit den Landwirten keinen Ärger zu bekommen. Bei eventuellen Schäden ist umgehend der Geländewart zu benachrichtigen.
  11. Auf dem Start- und Landeplatz ist auf Sauberkeit zu achten, auch wenn der Unrat nicht von uns verursacht wurde.
  12. An Start und Landeplätzen sind geeignete Windrichtungsanzeiger anzubringen. Ein Verbandskasten muss verfügbar sein.
  13. Starts dürfen nur durchgeführt werden, wenn ein Flugleiter ( Starthelfer ) anwesend ist, der die Abwicklung des Flugbetriebs leitet und in der Lage ist bei Unfällen Sofortmaßnahmen einzuleiten.
  14. Während der Traubenreife und Weinlesezeit ( Mitte September bis Ende November ) besteht absolutes Flugverbot ! Auch für den " Unteren Startplatz "

Tipps zum Fliegen am Tuniberg


Da der Tuniberg als Hangsegelgelände nur bei Starkwind ( 5m/s + ) beflogen wird, ist er trotz seiner ca. 80 m Höhenunterschied mit Vorsicht zu genießen. Nachfolgend einige Tipps, die das Fliegen dort sicherer machen sollen.

Start

  • Vorsicht beim Aufstellen des Drachens. Gefahr des Überschlagens nach hinten mit anschließendem Werkstattbesuch.
  • Startprozedur mit dem Starthelfer durchsprechen.
  • Startbereit an der Kante sollten beide Flächen gleichstark angeströmt werden. Vorsicht bei mehreren Starthelfern an den Flügelenden.

 Flug

  • Drachennase sollte vom Hang wegzeigen. Keine Vollkreise für Tuniberg-Neulinge besser Achten fliegen.
  • Bestes Aufwindgebiet liegt mit zunehmender Höhe vor dem Hang.
  • Je höher man über die Kante fliegt, desto stärker wird die horizontale Windkomponente, also nicht zu weit nach hinten versetzen lassen, zudem drohen Leewirbel.
  • Im Geländeeinschnitt zwischen Startplatz und Kapelle links muss mit Turbulenzen und verstärktem Sinken gerechnet werden.

Landung

  • Windgradient bei der Landung beachten!
  • Bei starkem Bodenwind, Gerät nicht voll ausdrücken - Überschlag - !

Wir wünschen viele Schöne unfallfreie Flüge

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